Jeder Partnerbetrieb entscheidet selbst, ob der Geschenkgutschein auf einmal vollständig aufgebraucht werden muss. Es steht ihm frei, Ihnen den verbleibenden Betrag zu erstatten, Ihnen einen neuen Geschenkgutschein für den verbleibenden Betrag zur Verfügung zu stellen oder alles auf einmal zu verwenden.

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